Betreuungsmodule & Preise

In Zusammenarbeit mit der Schillerschule ist der Förderverein der Träger der Schulkind-Betreuung. Die Schillerschule Groß-Gerau besteht aus zwei örtlich getrennten Schulteilen. Zum Einem aus dem Schulteil in der Stadt und zum Anderen aus dem Schulteil Auf Esch.

In der Stadt können 45 Kinder, Auf Esch 120 Kinder betreut werden.

Modul 1

07:30 – 08:45 Uhr | € 20,– pro Monat

Modul 2

07:30 Uhr – 08:45 Uhr und 11:40 Uhr – 15:00 Uhr | € 120,– pro Monat

Modul 3

07:30 Uhr – 08:45 Uhr und 11:40 Uhr – 16:00 Uhr | € 150,– pro Monat

Module sind nur die ganze Woche buchbar. Die Preise verstehen sich pro Monat und sind monatlich fällig (12 Monate). Zusätzlich verpflichten Sie sich für eine Mitgliedschaft (20,-€ / Jahr) im Förderverein Schillerschule GG e.V, jedoch erst ab Zusage für einen Betreuungsplatz.

Die Betreuungsbeiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Mittagsverpflegung

Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder verpflichtend. Eine Mitgabe von zusätzlichen Brotdosen zur Mittagsverpflegung ist nicht gestattet (Beschluss der Schulkonferenz).

Die Mittagsverpflegung wird am Standort “Auf Esch” durch den Caterer Sander (www.sander-kanteenie.com)  übernommen.

Der Förderverein ist nicht für die Ausgabe und Abwicklung des Mittagessens verantwortlich.

Bitte sorgen Sie, als Erziehungsberechtigte, für die notwendige und rechtzeitige monatliche Zahlung der Mittagsverpflegung, da bei Versäumnis Ihr Kind nicht am Mittagessen teilnehmen kann.

Die Mittagsverpflegung am Standort “Stadt” wird durch den Förderverein In Zusammenarbeit mit dem Caterer “Dolce Vita” übernommen.
Die Kosten für eine Mahlzeit belaufen sich aktuell auf 3,81€ (Auf Esch) und 4,00€ (Stadt), können sich jedoch ändern.

Kündigung

Mitgliedschaft und Betreuungsvertrag sind getrennt zu kündigen

Das Betreuungsverhältnis beginnt mit dem im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsbeginn und wird für die Dauer des  Schuljahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von dem Erziehungsberechtigten 

mit einer Frist von 2 Monaten zum 31.7. des laufenden Schuljahres oder dem Träger schriftlich gekündigt wird. 

Eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Erziehungsberechtigten ist nur in Ausnahmefällen möglich und ist ebenfalls schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären.  Der Betreuungsvertrag endet automatisch mit dem Verlassen der Schillerschule Groß-Gerau. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens 

zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung des Ganztagsangebots durch den Förderverein Schillerschule Groß-Gerau e. V. ist bei Wegfallen der öffentlichen Fördermittel mit einer Frist von vier Wochen, bei Säumigkeit der Betreuungs- oder Essensgebühren oder aus schwerwiegenden pädagogischen 

Gründen auch ohne Frist möglich. Beiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen, unabhängig davon, ob das Kind das Betreuungsangebot wahrnimmt oder nicht.


Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 

bis spätestens  31. Mai 

Kündigungsfrist Betreuungsvertrag:

bis spätestens  31. Mai