Betreuungsplatzvergabe
Die Mitgliedschaft mindestes eines Erziehungsberechtigten ist zwingend Voraussetzung für die Vergabe der Betreuungsplätze, denn die Betreuungsplätze stehen nur den Kindern unserer Mitglieder zur Verfügung.
Betreuungsplätze können grundsätzlich nur nach Verfügbarkeit vergeben werden.
Die Schulkindbetreuungssituation in Groß-Gerau ist extrem angespannt. Bereits im letzten Jahr konnten wir aufgrund der personellen und räumlichen Ausstattung nicht allen Kindern einen Platz anbieten, obwohl beide Betreuungseinrichtungen maximal (und auch darüber hinaus!) ausgelastet sind.
Anders als bei der Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder gibt es momentan keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der durch Stadt oder Kreis abgedeckt werden muss. Auch das macht die Situation für uns als Verein nicht einfacher. Daher appellieren wir an alle Eltern, nur einen Antrag zu stellen, sofern es keinerlei andere Möglichkeit gibt!
Auch dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass wir alle Kinder aufnehmen können, aber es erleichtert die Platzvergabe. Bitte rechnen Sie auch damit, dass auch Sie ggf. betroffen sind und eine Absage erhalten können.
Die Plätze werden anhand von folgenden Kriterien vergeben:
- Geschwisterkind (ein oder mehrere Kinder besuchen zum selben Zeitpunkt die Betreuung des Fördervereins)
- Alleinerziehend
- Beschäftigungsverhältnisse der Erziehungsberechtigten und Anzahl der Arbeitsstunden
- Einzelfallentscheidung (Härteregelung)
- Ehrenamtliches Engagement im Vorstand des Fördervereins
Ein Gremium aus Schulleitung, Förderverein und Vertretern der Stadt Groß-Gerau entscheidet über eine Aufnahme. Die Platzvergabe ist für gewöhnlich nach den Osterferien abgeschlossen. Wir rechnen damit, dass wir die Zu- und Absagen in den ersten Maiwochen versenden.
Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, da dies zu allgemeinen Verzögerungen im Prozess führt. Bitte sehen Sie auch unbedingt davon ab in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen vorstellig zu werden, da die Plätze nicht von den Mitarbeitern vor Ort vergeben werden.
Haben Sie sich für einen Betreuungsplatz beworben und sollten Sie danach doch keinen Betreuungsplatz mehr benötigen, geben Sie uns bitte ebenfalls eine kurze Rückmeldung.
Frist zur Abgabe der Anträge für das jeweils folgende Schuljahr: 31. Januar (z.B. 31.01.2022 für das Schuljahr 22/23 ). Anträge danach werden nach Verfügbarkeit vergeben bzw. auf die Warteliste gesetzt.